Front | 1648 |
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Back | „Westfälischer Friede“: nach vierjährigen Verhandlungen in Münster und Osnabrück Friedensschluß zwischen Kaiser Ferdinand III., Frankreich, Schweden und den Reichsständen; Deutschland verliert Metz, Toul und Verdun an Frankreich, Vorpommern, Stettin und Bremen an Schweden; die Vereinigten Niederlande und die Schweiz werden unabhängig und scheiden aus dem Reichsverband aus; der „Augsburger Religionsfrieden“ von 1555 wird bestätigt und der Calvinismus als dritte Konfession anerkannt; die Reichsfürsten erhalten volle Landeshoheit und weitgehende außenpolitische Souveränität; der Friedensvertrag gilt bis 1806 als Reichsgrundgesetz |
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