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Arg Berufe Ist öff Notare Unterliegen Staatl Gebundene

Front Unterliegen staatl. gebundene Berufe (z.B. Notar) derselben Einschränkung wie solche nach Art 33 GG?

(Berufswahleinschränkung durch Vorschaltung staatlicher Organisationsgewalt)
Back HM: Ja
Arg: Organisationsgewalt d. Staates ist ausreichender sachlicher Grund

Arg: Notar ist Träger eines öff. Amtes (§ 1 BNotO), erfüllt originäre Staatsaufgaben


GM: Nein

Arg: Staat versieht öff. Amt m. Inhabern selbst. Berufe, muss Folgerungen in Kauf nehmen

Arg: Notare nicht hoheitlich tätig, da Notare selbst f. Fehlverhalten haften, im Wettbewerb tätig sind u. PR Verträge beurkunden

Tags: grundr

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