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D Anordnung Begründung Ist Arg Verfahren Ohne Substantiierte

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Ist in einem Verfahren nach §§ 80, 80a VwGO ggn d. Anordnung d. aufschiebenden Wirkung d. Nachschieben einer Begründung möglich?
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MM: Nein
Anordnung ohne substantiierte Begründung ist formell rechtswidrig

Arg: Behörde ist anzuhalten, vor Erlass d. Anordnung maßgeblichen Erwägungen anzustellen

Con: Unnötiger Formalismus, Behörde kann VA jederzeit mit neuer Anordnung versehen


HM: Ja
Durch substantiierte Begründung wird d. Anordnung formell rechtmäßig

Arg: Prozessökonomie, da neue Begründung ohne neues Verfahren unmb v. Gericht überprüft werden kann

Arg: Rechtsgedanke d. § 45 I Nr. 2, II VwVfG NRW, formelles Begründungserfordernis bei VA heilbar

Tags: vwr.at

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