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D I Arg Zweck Zu Sonst Ausreichend U

Front Welche Anforderungen sind an d. Zweck d. inneren Verbundenheit beim Versammlungsbegriff (Art. 8 I GG) zu setzen?
Back EA: jede Angelegenheit ausreichend, auch ohne Meinungsäußerung

Arg: Sonst Schutzbereich zu stark eingeschränkt, so dass d. Rechtfertigungsprüfung abgeschnitten wird


AA: Private Angelegenheiten ausreichend


RS: Zweck muss zur öff. Meinungsbildung bestimmt u. geeignet sein

Arg: Sonst ausreichend durch Art. 5 I 1 (Meinungsfreiheit) u. Art. 2 I (Persönlichkeitsentfaltung) geschützt  
Arg: Versammlungsfreiheit v. hohem Rang, Zurücktreten d. Rechte anderer nur hinzunehmen, wenn eng gefasst

Tags: grundr, streit

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