Front | Was versteht man unter Verwaltung im materiellen und formellen Sinne? |
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Back | Vw im materiellen Sinne Hoheitliche Tätigkeit, die d. Wahrnehmung d. Vw-Angelegenheiten zum Gegenstand hat, bzw. die nicht Gesetzgebung, RS o. Regierung ist. → Auch bei z.B. Verfassungsorganen, wenn sie in diesem Sinne tätig Vw im formellen Sinne Hoheitliche Tätigkeit v. Instanzen, d. hauptsächlich zur Ausübung materieller Verwaltung berufen → unabhängig v. materieller Einordnung d. konkreten Tätigkeit; z.B. also auch, wenn Vw-Behörden RVO erlassen |
Tags: vwr.at
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