Front | Ist die Rückbewirkung von Rechtsfolgen verfassungsgemäß? |
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Back | Grundsatz Nein, Verstoß ggn. Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 II 2, III; 28 I) Außnahme Zulässig, wenn Vertrauen in Fortbestand d. Rechtslage nicht schutzwürdig 1. Neuregelungen, mit denen zu rechnen ist, d. Richterrecht kodifizieren o. unklare o. verworrene Rechtslage klären 2. Bagatellfälle 3. Zwingende Gemeinwohlbelange |
Tags: grundr
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