Front | Haben Verwaltungsvorschriften eine Außenwirkung? |
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Back | Grundsatz Nein, sie wirken nur innerhalb der sie erlassenden Behörde Ausnahme: Selbstbindung d. Vw Wenn d. Behörde aufgrund v. VwVorschriften stets in derselben Weise entscheidet, darf sie in vergleichbaren Fällen nicht ohne sachlichen Grund anders entscheiden → Entscheidung ist sonst vor d. Hintergrund d. Gleichheitssatzes (Art. 3 I GG) rechtswidrig |
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