Front | Was ist unter einem Eingriff in ein Freiheitsrecht zu verstehen u. welche Eingriffsbegriffe sind zu unterscheiden? |
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Back | Jede staatl. Maßnahme, d. dem Einzelnen ein Verhalten, d. in den Schutzbereich eines GR fällt, ganz o. teilweise unmöglich macht 1. Klasschicher Begriff Finaler (zweckgerichteter), unmittelbarer (ohne wesentl. Zwischenakt) u. imperativer Rechtsakt (Gesetz, VA, Urteil) → z.B. Gebot, Verbot, Sanktion, Erlaubnisverweigerung, Rechtsgestaltung, Feststellung 2. Moderner Begriff Andere GR-Einbußen von einiger Schwere, d. durch d. Staat zurechenbare Maßnahmen verursacht (auch Realakte) → Umfasst Finalität ieS (beabsichtigt) u. iwS (typische, obj. vorhersehbare o. in Kauf genommene Folge) |
Tags: grundr
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