Front | Was ist unter reformatio in peius zu verstehen? Wann ist sie zulässig u. wann nicht? |
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Back | reformatio in peius Ggn d. Entscheidung einer Behörde o. eines Gerichts, d. eine Beschwer enthält, wird ein Rechtsbehelf eingelegt, daraufhin wird d. Beschwer vergrößert → Verschlechterung Unzulässig Gerichte dürfen über den Klageantrag nicht hinausgehen (§ 88 VwGO), daher dort grds. nicht zulässig → Ausnahme: z.B. Widerklage (§ 89 VwGO) Zulässig Im VwVerfahren u. im WiderspruchsVf, wenn Widerspruchs- u. Ausgangsbehörde identisch sind (HM) → Arg: Gesetzesbindung d. Vw (Art. 20 II GG) verpflichtet rw Entscheidungen auch zulasten Betroffener wieder zurückzunehmen |
Tags: vwr.at
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