Front | Welche Arten d. sachlichen Zuständigkeit d. Polizei sind zu unterscheiden? |
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Back | 1. Primäre Zuständigkeit Bereiche, in denen ausschließlich d. Polizei zur Gefahrenabwehr zuständig ist (Enumerativprinzip) → Details s. gesonderte KK 2. Sekundäre- o. Eilzuständigkeit Nur wenn die vorrangig zuständigen Ordnungsbehörden nicht o. nicht rechtzeitig zur Gefahrenabwehr tätig werden können → Details s. gesonderte KK |
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