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D Zuständigkeit Polizei Zur Gefahrenabwehr Details S Gesonderte

Front Welche Arten d. sachlichen Zuständigkeit d. Polizei sind zu unterscheiden?
Back 1. Primäre Zuständigkeit
Bereiche, in denen ausschließlich d. Polizei zur Gefahrenabwehr zuständig ist (Enumerativprinzip)
→ Details s. gesonderte KK

2. Sekundäre- o. Eilzuständigkeit
Nur wenn die vorrangig zuständigen Ordnungsbehörden nicht o. nicht rechtzeitig zur Gefahrenabwehr tätig werden können
→ Details s. gesonderte KK

Tags: por

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