Front | Ist ein Vertrag wirksam, den d. BM ohne d. erforderlichen Ratsbeschluss (§ 63 I GO) schließt? |
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Back | MM: Nein, ledigl. schwebend unwirksam (§ 177 BGB entspr.) → Die Wirksamkeit ergibt sich auch aus dem Innenverhältnis Arg: § 63 I GO gibt nur Vertretungsrecht, nicht -macht, dieser erst durch Beschluss HM: Ja → Die Wirksamkeit ergibt sich nur aus dem Außenverhältnis Arg: Abstraktionsprinzip: § 63 betriffft nur Außen, § 41 Innen Arg: Wortlaut § 63 I ("unbeschadet") Arg: Vertrauensschutz |
Tags: kommunalr
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