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Ist D Bei Wann Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse Zu Bejahen

Front Wann ist das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu bejahen? Nenne anerkannte Fallgruppen!
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Wenn dem Kl. aus d. erledigten Handeln weiterhin Nachteile f. geschützte Rechtsgüter erwachsen können

Fallgruppen

1. Wiederholungsgefahr
In absehbarer Zeit droht ein vergleichbarer Sachverhalt

2. Rehabilitationsinteresse
Anhaltende diskriminierende (ehrenrührige) Wirkung
→ bei rechtskräftigem Strafurteil ist eine darüber hinaugehende Herabwürdigung erforderlich

3. Präjudizinteresse
Nur bei Erledigung nach Klageerhebung und nicht offensichtlicher Aussichtslosigkeit d. zivilrechtlichen Klage

4. Schwere Grundrechtsverletzung

Tags: vwr.at

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