Front | Wie ist d. Schwebezustand eines VA durch d. Suspensiveffekt ausgestaltet? |
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Back | MM VA so zu behandeln, als sei er gar nicht erst wirksam geworden RS VA wirksam, darf jedoch nicht vollzogen werden Arg: Sinn u. Zweck d. aufschiebenden Wirkung durch Vollzugshemmung bereits erreicht. Weitergehendes nicht erforderl. Arg: Wortlaut § 80 II 1 Nr. 4 VwGO: "Vollziehung" nicht "Wirksamkeit" |
Tags: streit, vwr.at
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