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Nicht O Gefahr Kann D E Subsidiarität Rechtzeitig

Front Unter welchen Voraussetzungen kann d. Nicht-Störer / Notstandspflichtige (§ 6 PolG, § 19 OBG) in Anspruch genommen werden?
Back 1.  Qualifizierte Gefahr
Gegenwärtige erhebliche Gefahr f. bedeutsames Rechtsgut
→ z.B. Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentl. Vermögenswerte, Staatsbestand

2. Subsidiarität (Störer)
Maßnahme ggn Störer nicht o. nicht rechtzeitig mögl. o. nicht erfolgsversprechend

3. Subsidiarität (Behörde)
Gefahr kann nicht o. nicht rechtzeitig durch Behörde selbst o. Beauftragte abgewehrt werden
→ Inkl. Verwaltungsvollstreckung, idR Ersatzvornahme

4. Keine Gefährdung o. unangemessene Benachteiligung d. Pflichtigen

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