Front | Unter welchen Voraussetzungen kann d. Nicht-Störer / Notstandspflichtige (§ 6 PolG, § 19 OBG) in Anspruch genommen werden? |
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Back | 1. Qualifizierte Gefahr Gegenwärtige erhebliche Gefahr f. bedeutsames Rechtsgut → z.B. Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentl. Vermögenswerte, Staatsbestand 2. Subsidiarität (Störer) Maßnahme ggn Störer nicht o. nicht rechtzeitig mögl. o. nicht erfolgsversprechend 3. Subsidiarität (Behörde) Gefahr kann nicht o. nicht rechtzeitig durch Behörde selbst o. Beauftragte abgewehrt werden → Inkl. Verwaltungsvollstreckung, idR Ersatzvornahme |
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