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O Wenn Zu Im Wann Ist Das  Allgem

Front Wann ist das Allgem. Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen?
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1. Klageziel bereits erreicht o. einfacher zu erreichen
Nur wenn gleichwertig u. RFrage klärend, z.B. best. Antrag bei Behörde

2. Klage nutzlos
Wenn auch im Erfolgsfall nicht zielführend
→ (-), wenn abgrenzbarer Teilakt im Verfahren zur Zielerreichung

3. Klagerecht missbraucht o. verwirkt
Zurückhaltend anzunehmen. Verwirkung durch Zeitablauf o. Untätigkeit

Tags: vwr.at

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