Front | Definiere Beruf iSd Art. 12 GG |
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Back | Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, d. der Sicherung u. Erhaltung einer Lebensgrundlage dient u. nicht schlechthin sozialschädlich (verboten) ist Auch: unternehmerische Tätigkeit, untypische Betätigungen, Nebenberufe |
Tags: grundr
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