Front | Ist Art. 13 GG durch ungeschrieben Möglichkeit f. Besichtigungsrechte v. Betriebs- u. Geschäftsräumen einzuschränken? |
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Back | RS: Ja, Qualifizierter Gesetzesvorbehalt unter best. Voraussetzungen → 1. bes. gesetzl. EGL - 2. EGL lässt Zweck, Ggnstand u. Umfang erkennen - 3. Nur in üblichen Geschäftszeiten Arg: Ausweitung d. Schutzbereichs erfordert weitere Einschränkungsmöglichkeit GM: Nein Arg: RS ausschließlich ergebnisorientiert, Ansatz rechtsdogmatisch fragwürdig |
Tags: grundr
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