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Vwhelfer ör Bei D Aufgrund Hoheitsträger Tätig Als

Front
Können Personen, d. aufgrund privatrechtlichen Vertrags für einen Hoheitsträger tätig werden, als VwHelfer eingeordnet werden?
Back
MM: Nein: Werkzeugtheorie
Nur dann VwHelfer, wenn Einfluss d. Behörde aufgrund ÖR so groß, dass Privatperson lediglich als Werkzeug tätig wird
→ (-) bei PR Vertrag, da Weisungsrechte nicht aus ÖR

Con: Hoheitsträger darf sich nicht durch ZR Beauftragung seiner Verantwortung entziehen ("Keine Flucht ins PR")

Con: Blendet engen Zusammenhang mit hoheitlicher Aufgabe aus


HM: Ja: Nach Funktion u. Sachnähe zu differenzieren
VwHelfer bei Ausübung ÖR Funktion bzw. Sachnähe dazu
→ Jedenfalls bei keinem o. sehr begrenztem Entscheidungsspielraum

Tags: vwr.at

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