Front | Ist Beihilfe zw. Vollendung u. Beendigung ("sukzessive Beihilfe") möglich? |
---|---|
Back | Jedenfalls dann möglich, wenn Beihilfehandlung unrechtssteigernd und Haupttäter zu diesem Zeitpunkt noch tatbestandsmäßig handelnd Im Übrigen strittig: MM: Nein Arg: Wider Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 II 1 GG) Arg: Abgrenzung zu Begünstigung (§ 257 StGB) erschwerend HM: Ja Arg: Einheitlicher, auf Rechtsgutverletzung bezogener Deliktsvorgang, d. auch nachträglich gefördert werden kann |
Tags: strafrecht.at
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Versetzen hilflose lage v d gefahr definiere und
Previous card: D ist der zu es unter rechtsfigur omissio
Up to card list: Strafrecht