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Arg Beihilfe Zu Ist Zw Vollendung U Beendigung

Front
Ist Beihilfe zw. Vollendung u. Beendigung ("sukzessive Beihilfe") möglich
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Jedenfalls dann möglich, wenn Beihilfehandlung unrechtssteigernd und Haupttäter zu diesem Zeitpunkt noch tatbestandsmäßig handelnd

Im Übrigen strittig:

MM: Nein
Arg: Wider Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 II 1 GG)
Arg: Abgrenzung zu Begünstigung (§ 257 StGB) erschwerend

HM: Ja
Arg: Einheitlicher, auf Rechtsgutverletzung bezogener Deliktsvorgang, d. auch nachträglich gefördert werden kann

Tags: strafrecht.at

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