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Arg Rücktritt I Ii V Wortlaut Eines Angestifteten/Unterstützten

Front Rücktritt eines angestifteten/unterstützten Haupttäters nach § 24 I oder § 24 II?
Back MM: § 24 II

Arg: Rücktritt v. mehreren Beteiligten (Wortlaut)


HM: § 24 I

Arg: Einzeltäter u. Angestifteter/Unterstützter haben Tatherrschaft, müssen gleich behandelt werden
Arg: Abweichung v. Wortlaut zu Gunsten d. Täters zulässig

Tags: strafrecht.at, streit

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