Front | Nach welchem Kriterium sind Täter und Teilnehmer voneinander zu unterscheiden? |
---|---|
Back | RS: Täterwillen Täter ist, wer die Tat mit Täterwillen (animus auctoris) begeht, sie also als eigene will → Indizien: obj. Tatherrschaft, Tatherrschaftswille, Interesse am Erfolg, Umfang d. Beteiligung Con: Subj. Kriterien im Obj. TB (Systemwidrigkeit); § 25 ohne subj.Elemente Con: Versagt bei altruistischen Tätern Con: Auch Anstifter hat Interesse am Taterfolg Con: Gesinnungsstrafrecht HL: Tatherrschaft Täter ist, wer mit objektiv Gewichtigem, nicht ganz untergeordnetem Beitrag → Wer Geschehen i.d. Händen hält u. als Zentralgestalt/Schlüsselfigur d. TB-Verwirklichung planvoll lenkt/mitgestaltet |
Tags: strafrecht.at
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Der tatherrschaft i alt welche formen sind zu
Previous card: Gefahrbegründendes woraus kann sich die stellung eines überwachergaranten ergeben
Up to card list: Strafrecht