Front | Welche Ansichten bzgl. d. alic vertreten d. Unvereinbarkeits- u. die Ausnahmetheorie, was sind Argumente u. Gegenargumente? |
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Back | Unvereinbarkeitstheorie Die alic ist mit geltendem Recht unvereinbar → lediglich Strafbarkeit nach § 323a (Vollrausch) Arg: Strafbarkeitsausdehnung über Wortlaut hinaus nicht möglich (nullum-crimen Grundsatz gilt umfassend) Con: Es entstehen Strafbarkeitslücken, wenn eine gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsfigur nicht mehr anwendbar sein soll Ausnahmetheorie Die alic ist gewohnheitsrechtlich begründete Ausnahme von § 20 StGB Arg: § 20 StGB teleologisch zu reduzieren, wenn sich jmd. rechtsmissbräuchlich u. schuldhaft i. einen Zustand d. Schuldunfähigkeit versetzt Con: Wortlaut d. § 20 StGB Con: Ausnahme entgegen Art. 103 II GG |
Tags: strafrecht.at
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