Front | Unter welchen Voraussetzungen ist d. Aufgabe d. weiteren Tatausführung iSd § 24 I 1 Alt. 1 StGB zu bejahen? |
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Back | 1. Kein Fehlschlag Vorstellung, durch die Hdlg könne die Tat noch vollendet werden 2. Vorstellung v. unbeendeten Versuch Vorstellung, die bisherige Hdlg könne noch nicht d. Vollendung herbeiführen 3. Rücktrittsentschluss Entschluss, die Hdlg nicht mehr vorzunehmen 4. Unterlassen d. Handlung |
Tags: strafrecht.at
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