Front | Wie ist d. Konkurrenzverhältnis zw. verwirklichtem u. versuchtem Delikt bei dolus alternativus? |
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Back | MM: Gesetzeskonkurrenz (mitbestrafte Begleittat/Konsumtion) → Versuchtes Delikt tritt hinter verwirklichtes zurück Pro: Sonst unbillige Gleichstellung v. dolus alternativus m. dolus cumulativus (beides wollen o. nur eines wollen) Con: Einer möglichen Unbilligkeit kann iRd Strafzumessung begegnet werden Con: Lässt d. verwirklichte Handlungsunrecht d. Versuches völlig unberücksichtigt, obwohl dieser nach Wertung d. GGebers schwerer wiegen kann HM: Idealkonkurrenz (Absorption) → Strafe nach dem Gesetz mit d. höchsten Strafandrohung |
Tags: strafrecht.at
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