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D Erpressung Raub U Con Wie Nach Auf

Front Wie sind Raub (§ 249) u. Räuberische Erpressung (§§ 253, 255) abzugrenzen u. In welchem Verhältnis stehen d. TB zueinander?
Back RS: Nach Äußerem Erscheinungsbild (Obj. 3.)
Nehmen→Raub -- Geben→Räub. Erpressung

Spezialität d. Raubes: Raub ist spezieller Fall d. räuberischen Erpressung (Ausschluss auf Konkurrenzebene)

Arg: Räuberische Erpressung im Wortlaut angelehnt an d. Nötigung (§ 240), identische Auslegung, da gleicher Schutzzweck

Con: Widerspruch zum Wegnahmebegriff d. § 242

Con: § 249 verliert Selbstständigkeit u. Bedeutung



HL: Nach Willensrichtung d. Opfers
Ob d. Opfer glaubt, d. eigene Mitwirkung sei für d. TB-Vollendung erforderlich
Nein→Raub -- Ja→Räub. Erpressung

→ Exklusivität: Raub u. räub.  Erpressung schließen sich bereits auf TB-Ebene aus

Arg: Wegnahme wie beim Diebstahl (§ 242) auszulegen: Gewahrsamsbruch erfordert inneren tats. Willen d. Opfers

Con: Bevorteilung d. brutalen Täters, d. mit vis absoluta vorgeht, da keine freiw. Vermögensverfügung

Con: Strafbarkeitslücken bei Wegnahme ohne Zueignungsabsicht

Tags: strafrecht.bt

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