Front | Was ist unter "error in persona vel objecto" zu verstehen u. was ist d. Folge? |
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Back | Objektsverwechslung Täter verletzt das Anvisierte, wollte aber Anderes verletzen (dachte d. Anvisierte wäre jemand anderes) Folge Bei Gleichwertigkeit: Unbeachtlicher Motivirrtum → Kein Versuch bzgl. d. gewollten Objekts, da unzulässige Vorsatzdoppelung Bei nicht-Gleichwertigkeit: Versuch wgn Gewolltes, FL wgn Bewirktes |
Tags: strafrecht.at
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