Front | Wann ist der maßgebliche Zeitpunkt f. d. unmb Ansetzen beim "abgeschlossenen Täterverhalten"? Täter
hat nach seiner Vorstellung alles Erforderliche getan, es ist aber noch die
Mitwirkung eines Dritten/d. Opfers erforderlich |
---|---|
Back | MM: Allgem. Ansatzformel Mit
Beginn d. Mitwirkungshandlung Lit: Entlassungstheorie Wenn
nach Tätervorstellung eine Situation eingetreten ist, die unmb (=ohne wesentl. Zwischenakte) zur
TB-Erfüllung führt oder er den
weiteren Geschehensablauf bewusst aus
d. Hand gegeben hat RS: Modifizierte Entlassungstheorie Zusätzlich
ist Gewissheit und Zeitnähe d.
Erfolgseintritts erforderlich |
Tags: strafrecht.at
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