Front | Welche Anforderungen sind an die Manifestation d.
Zueignungswillens iSd § 246 zu stellen? |
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Back | MM: Weite Manifestationstheorie Jedes (auch äußerlich neutrale) Verhalten, durch
das d. Täter seinen Zueignungswillen betätigt → Sicht d. obj. Beobachters bei Kenntnis d. Täterwillens Con: Auch obj. mehrdeutiges Verhalten umfasst Con: subjektive Elemente im obj.
TB HM: Enge Manifestationstheorie Nach außen eindeutige Manifestation des
Zueignungswillens erforderlich → Sicht d. obj. Beobachters, ohne Kenntnis d.
Täterwillens |
Tags: strafrecht.bt
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