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D Obj Manifestation Zueignungswillens Manifestationstheorie Verhalten Sicht Beobachters

Front
Welche Anforderungen sind an die Manifestation d. Zueignungswillens iSd § 246 zu stellen?
Back MM: Weite Manifestationstheorie

Jedes (auch äußerlich neutrale) Verhalten, durch das d. Täter seinen Zueignungswillen betätigt
→ Sicht d. obj. Beobachters bei Kenntnis d. Täterwillens

Con: Auch obj. mehrdeutiges Verhalten umfasst
Con: subjektive Elemente im obj. TB


HM: Enge Manifestationstheorie

Nach außen eindeutige Manifestation des Zueignungswillens erforderlich
→ Sicht d. obj. Beobachters, ohne Kenntnis d. Täterwillens

Tags: strafrecht.bt

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