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D Zu Ist Verfügender Mm Rechtl Befugnis Verfügenden

Front
Nach welchem Kriterium ist d. Dreiecksbetrug v. Diebstahl in mb TS abzugrenzen?

Getäuschter Verfügender ist nicht d. Geschädigte
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Betrug bei

MM1: Rechtl. Befugnis d. Verfügenden 
Con: zu eng


MM2: Nähe d. Verfügenden zum Geschädigten
Verfügender muss anders als d. Täter bereits vor d. Täuschung i.d. Lage gewesen sein, über d. betroffene Vermögen zu verfügen

HM: Lagerzugehörigkeit d. Verfügenden vor d. Tat

1. Rechtl. o. faktische Befugnis, über d. Vermögen d. Opfers zu verfügen

2. Tats. Obhutsverhältnis zum konkr. Vermögensggnstand

Tags: strafrecht.bt

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Up to card list: Strafrecht