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D Zu Rechtl Ist Der I Befugnis Vermögen

Front Wie ist der Missbrauchs-TB der Untreue (§ 266 I Alt. 1) zu prüfen?
Back 1. Besondere rechtl. Befugnis
Über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen (rechtl. bindend) zu verpflichten

→ Aus Gesetz (z.B. Eltern, Gerichtsvollzieher), behördl. Auftrag o. Rechtsgeschäft (SV, Prokura)

→ (-) Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB), VM. d. Ladenangestellten (§ 56 HGB), RechtsscheinsVM


2. Missbrauch dieser Befugnis
Auseinanderfallen d. rechtl. Könnens im Außenverhältnis u. d. rechtl. Dürfens im Innenverhältnis

Zustimmung d. Vermögensinhabers ist nach d. Grundsätzen d. rechtfertigenden Einwilligung zu beurteilen


3. Vermögensbetreuungspflicht (HM)
Rechtlich begründete (Haupt-)Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen unter Gewährung eines Spielraums f. eigenverantwortliche Entscheidung

→ Besonderes Persönliches Merkmal iSd § 28 I

Fehlen v. Kontrolle kann Weisungsgebundenheit kompensieren (z.B. selbst abrechnender Kassierer)


4. Vermögensschaden
Schaden (wie Betrug) muss sich gerade auf d. zu betreuende Vermögen beziehen

→ (+) bei Fehlleitung zweckgebundener öff. Mittel

Tags: strafrecht.bt

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