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D Zu Rechtl Ist Der I Befugnis Vermögen

Front Wie ist der Missbrauchs-TB der Untreue (§ 266 I Alt. 1) zu prüfen?
Back 1. Besondere rechtl. Befugnis
Über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen (rechtl. bindend) zu verpflichten

→ Aus Gesetz (z.B. Eltern, Gerichtsvollzieher), behördl. Auftrag o. Rechtsgeschäft (SV, Prokura)

→ (-) Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB), VM. d. Ladenangestellten (§ 56 HGB), RechtsscheinsVM


2. Missbrauch dieser Befugnis
Auseinanderfallen d. rechtl. Könnens im Außenverhältnis u. d. rechtl. Dürfens im Innenverhältnis

→ Zustimmung d. Vermögensinhabers ist nach d. Grundsätzen d. rechtfertigenden Einwilligung zu beurteilen


3. Vermögensbetreuungspflicht (HM)
Rechtlich begründete (Haupt-)Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen unter Gewährung eines Spielraums f. eigenverantwortliche Entscheidung

→ Besonderes Persönliches Merkmal iSd § 28 I

→ Fehlen v. Kontrolle kann Weisungsgebundenheit kompensieren (z.B. selbst abrechnender Kassierer)


4. Vermögensschaden
Schaden (wie Betrug) muss sich gerade auf d. zu betreuende Vermögen beziehen

→ (+) bei Fehlleitung zweckgebundener öff. Mittel

Tags: strafrecht.bt

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