Front | Wie ist der Missbrauchs-TB der Untreue (§ 266 I Alt. 1) zu prüfen? |
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Back | 1. Besondere rechtl. Befugnis Über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen (rechtl. bindend) zu verpflichten → Aus Gesetz (z.B. Eltern, Gerichtsvollzieher), behördl. Auftrag o. Rechtsgeschäft (SV, Prokura) → (-) Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB), VM. d. Ladenangestellten (§ 56 HGB), RechtsscheinsVM 2. Missbrauch dieser Befugnis Auseinanderfallen d. rechtl. Könnens im Außenverhältnis u. d. rechtl. Dürfens im Innenverhältnis → Zustimmung d. Vermögensinhabers ist nach d. Grundsätzen d. rechtfertigenden Einwilligung zu beurteilen 3. Vermögensbetreuungspflicht (HM) Rechtlich begründete (Haupt-)Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen unter Gewährung eines Spielraums f. eigenverantwortliche Entscheidung → Besonderes Persönliches Merkmal iSd § 28 I → Fehlen v. Kontrolle kann Weisungsgebundenheit kompensieren (z.B. selbst abrechnender Kassierer) 4. Vermögensschaden Schaden (wie Betrug) muss sich gerade auf d. zu betreuende Vermögen beziehen → (+) bei Fehlleitung zweckgebundener öff. Mittel |
Tags: strafrecht.bt
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