Front | Muss der beim Mordmerkmal d. Habgier (§ 211) erstrebte Vermögensvorteil rechtswidrig sein? |
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Back | MM: Ja Arg.: Durchsetzung berechtigter Forderungen weniger verwerflich HM: Nein Arg: Diskrepanz zw. Lebensvernichtung u. Vorteil, der anders hätte durchgesetzt werden können, sehr groß |
Tags: strafrecht.bt
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