Front | Was sind die Voraussetzungen der Mittäterschaft (§ 25 II)? |
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Back | 1. Gemeinsamer Tatplan Willensübereinstimmung bzgl. späterer Tatbegehung mit mind. einer weiteren Person (auch konkludent) 2. Gemeinschaftliche Tatbegehung Mittäterschaftlich gleichrangiger Verursachungsbeitrag, der im Ausführungsstadium zumindest fortwirkt |
Tags: strafrecht.at
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