Front | Wann ist der Zeitpunkt für unmittelbares Ansetzen (Versuch) bei d. Mittäterschaft (§ 25 II)? |
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Back | MM: Einzellösung Wenn der jeweilige Mittäter in eigener Person unmb angesetzt hat Arg: Wortlaut Con: Widerspruch zur Wertung d. § 25 II, durch Zurechnung solle die Tat als einheitliche angesehen werdenHM: Gesamtlösung So zu tun, als sollten alle verabredeten Hdlgen von ein u. derselben Person durchgeführt werden. Sodann zu fragen, wann unmittelbares Ansetzen für diese fiktive Person, dieser Zeitpunkt gilt dann für alle. Arg: Entspricht Sinn u. Zweck d. Mittäterschaft (Zurechnung, einheitlicher Tatvorgang) |
Tags: strafrecht.at
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