Front | Definiere 1.Gewahrsam und 2.Gewahrsamsbruch |
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Back | Gewahrsam Von natürlichem Willen getragenes Herrschaftsverhältnis (Zugriffsmöglichkeit) einer Person über eine Sache (nicht Besitz) Gewahrsamsbruch Beendigung d. Gewahrsams ggn/ohne d. Willen d. Gewahrsam ausübenden |
Tags: strafrecht.bt
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