Front | Was ist der "omnimodo facturus" u. ist seine Anstiftung möglich? |
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Back | Ein zur konkreten Tat fest entschlossener → Keine Anstiftung möglich, allenfalls versuchte bei Verbrechen (§ 30 I) o. (psychische) Beihilfe (§ 27) |
Tags: strafrecht.at
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