Front | Wann ist d. PIN-Erlangung als konkrete Vermögensgefährdung ein Schaden iSd § 263? |
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Back | Wenn d. Eintritt wirtschaftlicher Nachteile bereits quantifizierbar u. mit unmb Vermögenseinbuße zu rechnen ist → Opfer hat Vermögensposition bereits praktisch eingebüßt, während erstrebter Vorteil f.d. Täter ohne ernsthafte Hindernisse realisierbar ist |
Tags: strafrecht.bt
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