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Ist Das Drohen Mit Nichtstun/Ul Eine  Nötigungshandlung Isd

Front
Ist das Drohen mit Nichtstun/UL eine Nötigungshandlung iSd § 240?
Back RS (Verwerflichkeitstheorie)
Ja

Arg: Jede Drohung grds. tatbestandlich, notw. Eingrenzung
auf Verwerflichkeitsebene

Con: iE unpräzise Lösungen, da
diffuser Abwägungsvorgang


HL (erweiterte Rechtspflichttheorie)
Nur wenn zur Handlung verpflichtet oder  Übelseintritt überhaupt ermöglicht

Tags: strafrecht.bt

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