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U Definiere Urkunde Verkörperte Menschl Gedankenerklärung D Zum

Front Definiere Urkunde (§ 267)
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Verkörperte menschl. Gedankenerklärung,
d. zum Beweis außerhalb ihrer selbst
liegender Tatsachen
geeignet u. bestimmt ist u. ihren Aussteller erkennen lässt

Tags: strafrecht.bt

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