Front | Erläutere den materiell-rechtlichen u. d. prozessualen Tatbegriff! |
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Back | Materiell-rechtlich (§§ 52, 53 StGB) Entspricht den materiell-rechtlichen Konkurrenzen (Tateinheit u. Tatmehrheit) Das in Anklage u. Eröffnungsbeschluss bezeichnete geschichtliche Vorkommnis, soweit es nach Auffassung d. täglichen Lebens einen einheitlichen Lebensvorgang bildet → Regelm. eine prozessuale Tat bei materieller Tateinheit , bei Tatmehrheit nur dann, wenn einheitlicher Lebensvorgang |
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