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U Ist Bei Wann Das Tötungsverlangen D Opfers

Front Wann ist das Tötungsverlangen d. Opfers 1.ausdrücklich u. 2.ernsthaft (§ 216)?
Back 1. Wenn es eindeutig u. unmissverständlich ist (konkludent genügt)

2. Bei freiem Willen u. festem Entschluss, ohne Zwang u. Willensmängel
→ (-) bei unbedachten Äußerungen, mangelnder Einsichts-/Urteilsfähigkeit (Alter, Krankheit), depressiver Augenblicksstimmung

Tags: strafrecht.bt

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