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überfall D Auf Er Sich Nicht Definiere Hinterlistiger

Front Definiere hinterlistiger Überfall (§ 224 I Nr. 3)
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Hinterlistig
Täter verbirgt planmäßig seine Verletzungsabsicht, um dem Gegner d. Abwehr zu erschweren

Überfall
Angriff auf d. Verletzten, dessen er sich nicht versieht u. auf den er sich nicht vorbereiten kann

Tags: strafrecht.bt

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