Front | Definiere hinterlistiger Überfall (§ 224 I Nr. 3) |
---|---|
Back | Hinterlistig Täter verbirgt
planmäßig seine Verletzungsabsicht, um dem Gegner d. Abwehr zu erschweren Überfall Angriff
auf d. Verletzten, dessen er sich nicht
versieht u. auf den er sich nicht
vorbereiten kann |
Tags: strafrecht.bt
Learn with these flashcards. Click next, previous, or up to navigate to more flashcards for this subject.
Next card: Bei anwesenheit wann ist eine kv gemeinschaftlich mit
Previous card: Ist waffe u unter isd i nr zu
Up to card list: Strafrecht