Front | Was ist unter Unfall im StrV (§ 142) zu verstehen? |
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Back | Plötzliches Ereignis im StrV, in welchem sich ein verkehrstypisches Risiko realisiert u. das unmb zu einem Personen- o. Sachschaden geführt hat → Für Plötzlichkeit genügt, dass Unfall für einen Beteiligten unvorhersehbar |
Tags: strafrecht.bt
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