Front | Was ist im subjektiven TB des § 263 (Betrug) zu prüfen? |
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Back | 1. Vorsatz Bzgl.
Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden 2. Absicht rechtswidriger Bereicherung Zielgerichtetes
Wollen, sich o. konkretem Dritten materiellen Vorteil zu verschaffen, ohne Anspruch darauf zu haben → (-) beim Beweismittelbetrug, wenn d. angestrebte Resultat d. wahren Rechtslage entspricht (gHM) 3. Stoffgleichheit zw. Vermögensschaden u. erstrebtem
Vermögensvorteil Vorteil u. Schaden beruhen auf derselben Verfügung und der Vorteil soll auf Kosten des geschädigten
Vermögens gewonnen werden |
Tags: strafrecht.bt
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