Front | Ist beim Auch-fremden Geschäft der Fremdgeschäftsführungswille widerleglich vermutet? |
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Back | HM: Ja Arg: Wortlaut § 677 weit gefasst Arg: GH darf nicht davon profitieren, dass GF auch in eigenem Interesse tätig wird GM: Egw vermutet, daneben Fgw nur dann vermutet, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen Con: Trotz ambivalentem Verhalten ohne Anhaltspunkte Egw unterstellt, so kein Interessenausgleich möglich |
Tags: goa, zivilr
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