Front | Was ist eine Naturalobligation? |
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Back | Ein Anspruch, der nicht vor Gericht durchgesetzt werden kann z.B. Ansprüche aus Spiel u. Wette (§ 762 I BGB) o. aus Ehemaklervertrag (§ 656 I BGB), verjährte Forderungen → Erfüllte Naturalobligationen bilden einen Rechtsgrund |
Tags: bgb.at, zivilr
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