Front | Ist bei einem Stückkauf eine Ersatzlieferung unmöglich iSd § 275 I? |
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Back | MM: Ja → nur Nachbesserung möglich Arg: Nacherfüllungsanspruch auf Vertragsinhalt beschränkt. Lieferung anderer Sache als d. konkret vereinbarten nicht Vertragsinhalt. HM: Nein → grds. Anspruch auf Nachlieferung soweit Sache ersetzbar (subj.), gleichwertig u. gleichartig (obj.) Arg: Wortlaut § 439 I Lieferung "einer" nicht "der" Sache. Arg: Umkehrschluss aus Regierungsbegründung: Bei neuen Sachen grds. Nachlieferung, bei gebrauchten Sachen ausnahmsweise |
Tags: schuldr.bt, zivilr
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