Front | Welcher Grundsatz gilt bei der Leistungkondiktion in Mehrpersonenkonstellationen? |
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Back | Grds. ist iRd jew. Leistungsbeziehungen abzuwickeln, es verbietet sich aber eine schematische Lösung → Bei d. Beurteilung d. Leistungsbeziehungen sind wertende Kriterien zu berücksichtigen (z.B. Schutzbedürftigkeit u. angem. Risikoverteilung) |
Tags: berr, zivilr
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