Front | Was ist unter Gefahrübergang zu verstehen und wann tritt er ein? |
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Back | Zeitpunkt, zu dem bei Mangelfreiheit d. Preisgefahr auf d. Käufer übergeht → Ab Übergabe bzw. bei Annahmeverzug oder ab Auslieferung an Transportperson (nicht bei Verbrauchsgüterkauf, § 474 II) |
Tags: schuldr.bt, zivilr
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