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Bei Zu Durch Ii Ist Unter Abhandenkommen Bgb

Front Was ist unter Abhandenkommen (§ 935 BGB) zu verstehen u. welche Ausnahmen sind zu kennen?
Back Abhandenkommen (§ 935 I)

Besitzverlust ohne, nicht notw. ggn den Willen des unmbBes
(-) Durch Täuschung erreichte Weggabe, bei Hoheitsakten
(+) durch vis absoluta, bei Geschäftsunfähigen, bei beschränkt Geschäftsfähigen mit mangelnder Einsichtsfähigkeit


Ausnahme (§ 935 II)

Keine Anwendbarkeit bei Geld o. Inhaberpapieren (u.a., s. § 935 II)
→ (-) bei Münzsammlung, da kein Zahlungsmittel

Tags: sachenr, zivilr

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