Front | Was sind Luxustiere u. was Nutztiere iSd § 833 BGB? |
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Back | Luxustiere Gehalten aus Liebhaberei o. sonst. ideellen Zwecken (z.B. Reitsport), ohne dass d. Halter aus d. Nutzung (Vermietung, Reitunterricht, Zucht, etc.) seinen Erwerb bezieht Nutztiere Dem Beruf, d. Erwerbstätigkeit o. d. Unterhalt d. Halters zu dienen bestimmt Erwerbstätigkeit: Jede Tätigkeit, d. objektiv darauf angelegt ist u. subjektiv von der Absicht getragen wird, Gewinn zu erzielen → Realistische Chance erforderlich, aus d. Tätigkeit tats. Gewinne zu erwirtschaften → (-) bloße Absicht ohne Niederschlag in obj. Umstände |
Tags: delr, zivilr
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